Informationen für Bauherren und Grundstückskäufer

Wie erhalten Sie ein Baugrundstück?

Durch Kauf eines fertigen Bauplatzes!

Vor dem Kauf eines Bauplatzes sollten Sie die bau- und planungsrechtlichen Eigenschaften sowie die Beitrags- und Abgabensituation bei der Gemeinde erkunden. Wenn sie das Umfeld des Bauplatzes nicht kennen, sollten sie diesen, zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen, tagsüber und abends, an Wochentagen und am Wochenende besichtigen. Bei unklaren Grenzverhältnissen kann ich Ihnen als ÖbVI (Öffentlich bestellter Vermessungsingeieur) die Grenzen des Baugrundstück im Rahmen einer Grenzfeststellung überprüfen und ggf. neu Abmarken.

Durch Kauf einer noch zu vermessenden Teilfläche!

Auch eine Teilfläche eines Grundstückes kann Gegenstand eines notariellen Kaufvertrages sein. Dazu ist in der Regel eine Teilungsvermessung erforderlich, welche ich als ÖbVI für sie durchführen kann. Dabei werden die alten Grenzen überprüft und die neuen Grenzen abgemarkt. Anschließend werden die neuen Grundstücksflächen ermittelt und die Teilgrundstücke im Liegenschaftskataster zu neuen selbständigen Grundstücken umgewandelt. Erst dann können Sie als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen, und die Grundstücke zur Sicherung von Krediten belastet werden.

Schritte zur Bebauung!

Die Planung des Bauvorhabens

Bauzeichnungen anzufertigen lohnt sich erst dann, wenn die Eigenschaften des Grundstückes „auf dem Tisch liegen“. Dazu kann ich Ihnen einen Lageplan zu Planungszwecken erstellen. Dieser enthält je nach Bedarf den rechtmäßigen Inhalt des Liegenschaftskatasters, das Planungsrecht und die planungsrelevante Topografie (Geländebeschaffenheit, Straßen, Wege, Häuser, Bäume, Laternen, Wasser- und Abwasserleitungen, Böschungen, Mauern etc.).

Mit diesem Lageplan kann die oder der Architekt das Grundstück optimal ausnutzen und Bauzeichnungen erstellen.

Sind die Bauzeichnungen fertig, kann ich Ihnen einen Lageplan zum Bauantrag erstellen, in dem ich das Bauvorhaben verantwortlich eintrage und die Abstandsflächen überprüfe und eintrage.

Die oder der Architekt stellt den Bauantrag. Nach Eingang der Genehmigung kann gebaut werden.

Grobabsteckung (Baugrubenabsteckung)

Jeder Kubikmeter Erdreich der entnommen werden muss, kostet Geld. Um unnötigen Mehraushub zu vermeiden, kann ich Ihnen die Baugrube abstecken. Hierbei werden in der Regel die Eckpunkte der Gebäudeaußenkanten anhand der Baupläne berechnet und mit Holzpflöcken im Baufeld markiert. Zudem wird der geplante Höhenbezug an beispielweise Straßenlaternen oder Kanaldeckeln übertragen. Auf Grundlage der Eckpunkte und des Höhenbezugs können die Baumaschinen mit dem Erdaushub beginnen.

Feinabsteckung (Gebäudeabsteckung)

Die Landesbauordnung verlangt, dass jedes Bauprojekt entsprechend der Baugenehmigung abgesteckt wird. Als Sachverständiger für Absteckung kann ich diese zu Ihrer eigenen Sicherheit durchführen. Dies geschieht in der Regel durch die Überprüfung der Grenzen und Markierung der Gebäudeaußenkanten mit Nägeln auf ein Schnurgerüst in der Baugrube. Hierbei wird das Schnurgerüst in der Regel vom Bauunternehmen vorbereitet. Mit der Absteckungsbescheinigung hafte ich dafür, dass Sie Ihr Geld an der richtigen Stelle investieren. Verzichtet man hier auf den Fachmann, müssen die Bauherren für die dann häufig auftretenden Absteckungsfehler selber geradestehen.

Amtliche Gebäudeeinmessung

Die Länder fordern von den Bauherren die amtliche Einmessung des Gebäudes nach Fertigstellung. Sie dient dazu das Liegenschaftskataster als Grundlage für viele Nachweise (Bauleitplanung der Gemeinde, Adressen und Hausumringe für Feuerwehr, Rettungsdienste und den Katastrophenschutz, Nachweis des Baufortschritts für Banken etc.) zu aktualisieren. Letztlich dient es auch der Sicherung Ihres Eigentums. Als ÖbVI kann ich auch diese Vermessung für die durchführen.

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