
Das Verkaufen, Beleihen und Vererben von Grundstücken und Immobilien ist regelmäßig mit der Frage nach dem Wert dieser unbeweglichen Wirtschaftsgüter verbunden.
Als Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Mieten und Pachten, stehe ich für diese Aufgaben auch überregional zur Verfügung.
Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
Fundierte vollumfängliche Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für z. B. An- und Verkäufer, Erbauseinandersetzungen, Aufteilung von Erbmassen, Bestimmung von Anfangs- und Endvermögen, Kaufpreisprüfung (§ 144 BauGB) für Rechtsgeschäfte in Sanierungsgebieten.
Ein Verkehrswertgutachten ist hierbei in die folgenden Punkte untergliedert:
Allgemeine Beschreibung der Immobilie und/oder Liegenschaft sowie der Auftraggeber(in) und Eigentümer(in)
In der Grund- und Bodenbeschreibung erfolgt die Beschreibung der Umgebung, Gestalt und Form des Grundstücks sowie der Erschließungszustand. Bei der Überprüfung der rechtlichen Situation werden mögliche Belastungen im Grundbuch, wie z. B. Wege- und Leitungsrechte sowie Faktoren wie z. B. Baulasten und Denkmalschutz berücksichtigt.
Bei der Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen werden die anhand der Bauunterlagen und örtlichen Besichtigung zusammengetragenen Informationen aufgeführt. Hierbei wird unter anderem die Gebäudekonstruktion mit Fundamenten, Wänden, Treppen und Dach beschrieben. Hinzu kommt die Aufführung der technischen Gebäudeausstattung mit Wasserleitungen, Elektroinstallationen wie Heizungsanlagen.
Die Ermittlung des Verkehrswertes ist in die Ermittlung des Bodenwertes sowie in die Wertermittlungsverfahren mit den entsprechenden Erläuterungen der Modelle und Verfahren unterteilt. Welche Wertermittlungsverfahren angewendet werden, hängt von der Art der Immobilie und/oder Liegenschaft ab. Als Resultat der Berechnungen ergibt sich der ermittelte Verkehrswert.
Abschließend erfolgt die Auflistung und Darstellung der verwendeten Rechtsgrundlagen, Literatur und Anlagen mit Übersichtskarten, Grundrissen, Fotos und Flächenberechnungen.
Beleihungswertgutachten (§ 16 PfandBG)
Wertermittlung nach der Beleihungswertverordnung, z.B. zur Erhöhung des Kreditrahmens (Basel II)
Steuerliche Bedarfsgutachten (§ 198 BewG)
Feststellung eines in der Regel niedrigeren gemeinen Grundstückswertes, zur Verminderung der steuerlichen Belastung
Überprüfung vorhandener Wertgutachten
Überprüfung von Gutachten bei Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen und Zwangsversteigerungen
Mietgutachten
Gutachten zur Ermittlung der nachhaltig erzielbaren Miete und der ortsüblichen Vergleichsmieten
Grundstück Exposes
Besichtigung der Immobilie und/oder Liegenschaft mit standardisierter Beschreibung und Fotodokumentation
Due Diligence Prüfungen
Umfassende mit "gebotener Sorgfalt" durchzuführende Risikoprüfungen von Immobilien
Unsere Kunden:
Privatpersonen, Gerichte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Städte und Gemeinden, Verwaltungen, Kreditinstitute, Immobiliengesellschaften, Architekten und Ingenieure, Bauträger und weitere
Unsere Projekte:
Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industrieflächen, Büro- und Verwaltungsgebäude, Bauplätze und weitere (Referenzen).
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