In dieser Web Karte können Sie die Liegenschaftskarte (Basisdienst) des Landes Rheinland-Pfalz mit deren Flurstücksstruktur kostenfrei und ohne Anmeldung einsehen.

Gemäß § 10 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) sind im Liegenschaftskataster alle Liegenschaften Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht nach insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Dessweiteren ist das Liegenschaftskataster gemäß Absatz 2 amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch ist zu gewährleisten. Für die im Grundbuch nicht eingetragenen Flurstücke ist das Eigentum im Liegenschaftskataster nachzuweisen.
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Der rechtlicher Hintergrund und die sich hieraus möglicherweise ergebenden Auswirkungen durch den Verzicht von Straßenschlussvermessungen sind im Artikel kurz zusammengefasst.
Auf vielfachen Wunsch, einiger meiner Kunden, habe ich meinen Katasterauskunftsbereich erweitern lassen. D.h. ich kann Ihnen ab sofort neben den